Belarusische Journalisten weiter im Gefängnis festgehalten; Estland stellt 800.000 Euro für gemeinsame Projekte und für Unterstützung des unabhängigen Journalismus bereit; Belarusische Regierung ist verpflichtet, Entschließung des UN-Menschenrechtsausschusses innerhalb von 180 Tagen zu erfüllen
2. Januar 2021 | BYHelp-Mediagroup
Ermittlungsausschuss verweigert Freilassung der Journalistin Kazjaryna Andrejewa auf Kaution
Der Ermittlungsausschuss weigerte sich, der Petition auf Freilassung der Journalisten des Fernsehsenders BELSAT Kazjaryna Andrejewa nachzukommen, trotz persönlicher Garantien vom Vorsitzenden der Belarusischen Journalistenvereinigung, der Chefredakteure der Zeitungen Nowy Tschas und Narodnaja Wolja sowie des Journalisten Walery Kalinouski.
Die Begründung ist, dass die Vorermittlungen erschöpfende Beweise für eine Straftat ergeben hätten. Der leitende Ermittler für den Minsker Bezirk Frunsenski, I. Kurylowitsch, bezeichnete die Petition als grundlos und ungerechtfertigt.
Zuvor hatte der Ermittlungsausschuss ebenfalls abgelehnt, die Belsat-Journalistin Darja Tschulzowa gegen auf Kaution auf freien Fuß zu setzen. In der Erklärung heißt es, dass für Darja Tschulzowa Fluchtgefahr bestehe, was die Vorermittlungen im Rahmen des Strafverfahrens behindern könnte.
Die Journalistinnen Kazjaryna Andrejewa und Darja Tschulzowa sitzen seit dem 15. November 2020 hinter Gittern. Sie waren nach einer Live-Übertragung des Fernsehsenders Belsat von der gewaltsamen Auflösung einer Demonstration festgenommen worden. An diesem Tag hatten sich Hunderte von Einwohner:innen auf dem Platz des Wandels zum Gedenken an den ermordeten Raman Bandarenka versammelt. Gegen die Journalist:innenen wurde ein Strafverfahren wegen „Organisation und Vorbereitung von oder Beiligung an Handlungen, welche die öffentliche Ordnung grob verletzen“ (Strafgesetzbuch der Republik Belarus Artikel 342) eingeleitet.
Nach den Berichten einer der Frauen, die sich mit den Journalistinnen in derselben Zelle befand, leiden Darja und Kazjaryna an Allergien und Panikattacken.
Individualbeschwerde gegen belarusische Regierung der früheren Bürgermeisterin von Homel vor Genfer Menschenrechtsausschuss erfolgreich
Der UN-Ausschuss für Bürgerliche und Politische Rechte in Genf hat seine Entscheidung zur Individualbeschwerde Nr. 2330/2014 der ehemaligen Bürgermeisterin von Homel Swjatlana Haldade veröffentlicht.
Im Jahr 2012 hatten die Ex-Bürgermeisterin von Homel Swjatlana Haldade zusammen mit den Menschenrechtsverteidigern Leanid Sudalenka und Anatol’ Paplauny gegen die strafrechtliche Verfolgung des Menschenrechtsverteidigers Ales Bjaljazki protestiert, den die Behörden 2011 unter frei erfundenen Anschuldigungen für 4,5 Jahre ins Gefängnis geworfen hatten. Ein offizieller gemeinsamer Antrag auf Abhaltung einer Mahnwache wurde von den Behörden mit der Begründung abgelehnt, dass zuvor Dienstleistungsverträge mit der Polizei, dem medizinischen Bereitschaftsdienst und mit dem Stadtreinigungsdienst abgeschlossen werden müssten.
Die internationalen Experten kamen einstimmig zu dem Schluss, dass die von der Gruppe der Einwohner von Homel dargelegten Fakten eine Verletzung der Rechte auf friedliche Versammlung und freie Meinungsäußerung durch die Republik Belarus darstellen (Artikel 19 und 21 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte). Aufgrund der offiziellen Weigerung von Minsk, im Beschwerdeverfahren mitzuwirken, stellte der Menschenrechtsausschuss auch einen Verstoß gegen Artikel 2 des Paktes fest, der alle Länder verpflichtet, ihre internationalen Verpflichtungen nach Treu und Glauben zu erfüllen.
Die in der Schweiz getroffene Entscheidung ist endgültig und kann nicht angefochten werden. Innerhalb von sechs Monaten (180 Tagen) ist die belarusische Regierung verpflichtet:
- Den Beschwerdeführern wirksame rechtliche Abhilfe zu verschaffen. Dies schließt unter anderem die Entschädigung der Opfer ein;
- alle notwendigen Schritte zu unternehmen, um ähnliche Verstöße in Zukunft zu verhindern, insbesondere durch Überprüfung der nationalen Gesetzgebung und Gesetzesanwendung;
- Innerhalb von 180 Tagen den UN-Menschenrechtsausschuss über die Umsetzung der Entscheidung zu informieren und sie in den staatlichen Medien in russischer und belarusischer Sprache zu veröffentlichen.
Estland stellt rund 800.000 Euro für Unterstützung gemeinsamer Projekte mit Belarus bereit
Estland ist bereit, Projekte zur Unterstützung unabhängiger Medien in Belarus finanziell zu unterstützen. Besondere Aufmerksamkeit soll Projekten im Hochschulbereich gewidmet werden. Die estnische Regierung plant, dafür 800.000 Euro bereitzustellen.
„Belarus ist seit 2011 eines der vorrangigen Länder für die estnische Entwicklungszusammenarbeit und es ist unsere Pflicht Belarus mehr denn je zu unterstützen. Um die Nachhaltigkeit der Demokratie zu unterstützen, können wir unsere Reformerfahrungen teilen“, erklärte der estnische Außenminister Urmas Reinsalu.
Der Inhalt der ausgewählten Projekte ist die Entwicklung der Hochschulbildung, insbesondere der technischen Bildung. Die Technische Universität Tallinn, die Universität Tallinn, die Universität Tartu, das Tallinn College of Health, die Open Estonia Foundation und das Estnische Zentrum für östliche Partnerschaft haben bereits den Wunsch geäußert, an den belarusisch-estnischen Kooperationen teilzunehmen.
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